Mittwoch, 23. Mai 2018

Monopolisierter Wettbewerb (Mai 2018)

Wie war das doch gleich noch damals? Da wurde 1994 der „gelbe Riese“, der Staatskonzern Deutsche Bundespost privatisiert und in drei AGs aufgeteilt: Post, Telekom und Postbank. Das lief unter den Stichworten Deregulierung und Wettbewerb und „raus aus den Fesseln des öffentlichen Dienstrechts“. Der eine und die andere erinnern sich vielleicht noch an den Post“beamten“ genannten Briefträger oder den Schalter“beamten“ genannten Verkäufer von Briefmarken. Auch der mürrische Mann vom Fernmelde“amt“ (es waren zu jener Zeit tatsächlich nur Männer unterwegs) war Staatsbeamter, der Einheitstelefone und versiegelte Faxgeräte an hoheitlich definierte Anschlussdosen montierte. Alles natürlich nur auf Mietbasis, der eigenmächtige Anschluss eines aus den USA mitgebrachten drahtlosen Telefons war höchst illegal. Insofern war die Aufhebung des Fernmeldemonopols aus Verbrauchersicht durchaus eine Errungenschaft marktwirtschaftlicher Entfesselung.

Mit der Deregulierung des Fernmeldesektor – nun etwas moderner Telekommunikation genannt – wurde aber schnell deutlich, dass der Zugang zu den Übertragungswegen dann aber doch wieder reguliert werden musste. Immerhin war ja die ganze Telekommunikationsinfrastruktur in das Eigentum der nun privatisierten Telekom AG übergegangen. Also schuf man eine neue Behörde, die RegTP – Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, aus der dann später die Bundesnetzagentur wurde. Was sich ja auch viel moderner anhörte und außerdem auch noch für Gas, Elektrizität und Eisenbahn zuständig war. Ist ja auch nachvollziehbar, dass der Zugang zu den unterschiedlichen Netzen für die verschiedenen Nutzer irgendwie reguliert werden muss. Allein das Straßennetz unterliegt dabei, weil öffentlicher Besitz, einer eigenen Regulierung, nämlich der Straßenverkehrsordnung. 

Es war dann die EU, die der Telekom aufgab, sich vom Koaxialdrahtbereich – damals zuständig für das Fernsehkablenetz – zu trennen. Damit sollte das Monopol der Telekom aufgehoben und der freie Wettbewerb gefördert werden. Die neuen Besitzer der TV-Kabelnetze teilten dann sehr wettbewerbsorientiert die Republik untereinander auf, so dass statt einem bundesweiten Kabelmonopol nun erst vier, dann drei, dann zwei Bundesland-orientierte Monopole entstanden. Dem Argument, damit hätte man ja immer noch keine freie Wahl des Kabelanbieters, sondern nur den in der eigenen Region tätigen, wurde entgegengehalten, Fernsehen gäbe es ja auch per Internet, Satellit oder terrestrisch. Aha, bei der Telekom wird also geregelt, dass jeder Anbieter deren Netz benutzen kann, insbesondere die berühmte „letzte Meile“, die Monopol-Kabelnetzbetreiber, die ja mittlerweile nicht nur Fernsehen, sondern genauso Internet und Telefonie übertragen, sind von dieser Verpflichtung allerdings befreit.

Und dem Ganzen wird jetzt damit die Krone aufgesetzt, dass in Kürze das Kabelnetz (gemeint ist immer das TV-Kabel) nur noch einem Betreiber gehört, wie Vodafon in ganzseitigen bunten Anzeigen in allen großen Tageszeitungen stolz verkündete. „Endlich ein Unternehmen, das auf Augenhöhe mit dem Ex-Monopolisten Deutsche Telekom agieren kann“, jubelte gar ein Kommentator der Frankfurter Rundschau. Augenhöhe? Bisher ist nur die Telekom gezwungen, ihr Netz für alle Interessenten zu öffnen (zu Recht). Alle anderen Kabelbetreiber, TV-Kabelnetze wie lokale und regionale Glasfasernetze, sind dies nicht. Das zeigt, wie falsch es ist, Transportwege sei es für Energie oder Information zu privatisieren. Beim Transportweg Verkehr tun wir es ja auch (noch?) nicht, und jede(r) kann ihn benutzen.